Baugutachter Grodzki

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Alles gut Bedacht ?

Wenn Sie Ihre zukünftige Investition nicht dem "Zufall" überlassen wollen, dann fragen Sie jemanden der nicht "hofft" ob die Ausführung in Ordnung ist, sondern es gewissenhaft und nachvollziehbar ermittelt. Zu meinen Auftraggebern zählen u.a. Privatpersonen, Architekten, Banken, Unternehmen, Gerichte, Versicherungen, Anwälte und Organisationen jedweder Art.


Gutachten

Der Befund einer Sache wird in einem Gutachten niedergeschrieben. Verschiedene Herangehensweisen und Ziele bestimmen die Art des Gutachten. Das kann z.B. ein Privatgutachten, Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten oder anderes sein. Gutachten müssen objektiv, weisungsfrei , unparteiisch und frei von jeglichen persönlichen Interessen sein. Einem solchen wird einen hoher Stellenwert zugesagt und es kann schon häufig im Vorfeld einen Rechtsstreit vermeiden bzw. vorzeitig beenden.

Parteigutachten

Ein Parteigutachten dient dazu, dem Auftraggeber einen genaueren Sachvortrag im Verfahren zu ermöglichen und insbesondere, soweit schon vorliegend, eventueller Fehler und Schwächen in Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger aufzudecken und zu rügen.

Gerichtsgutachten

Das Gericht bestellt den Sachverständigen, insofern der Schaden und/oder Mangel in sein Fachgebiet fällt, um eine Streitsache zu klären. Hierbei ist er ausschließlich für das Gericht tätig und nicht für eine Partei. In diesem Fall hat der Sachverständige definitiv nur die Fragen die ihm gestellt werden zu beantworten.

Privatgutachten

Bei einem Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Partei z.B:. dem Bauherr, Handwerker, Architekt usw. beauftragt, zu einer vorher in Schriftform festgelegten Sachlage Stellung zu nehmen. Das Ergebnis des Gutachten kann z.B:. kauf oder verkauf einer Immobilie, aber auch bei eventuell folgenden Streitfällen vorgelegt werden.

Schiedsgutachten

Bei dieser Art Gutachten, wird der Sachverständige schriftlich von mindestens zwei Parteien in einem Streitfall, z.B:. Handwerker oder Bauherr beauftragt, einen Sachverhalt zu klären und einen Vorschlag zu unterbreiten den alle beteiligten bereits im Vorfeld anerkennen. So kann eine aussergerichtliche Vereinbarung getroffen werden und ein Prozess vermieden werden.

Sachverständigenverfahren

Bei Versicherungsschäden wird in der Regel ein Gutachter von der jeweiligen Versicherung zur Schadensregulierung bestellt. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kann er, entsprechend den Bedingungen der meisten Sachversicherer, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten. Hierzu wird ein Gutachter seiner Wahl zusätzlich beauftragt und durch einen gemeinsam mit der Versicherung bestellten Obmann wird das Verfahren geregelt, ähnlich dem Schiedsgutachten. Auch hier ist das Ergebnis für beide Parteien bindend.

Baubegleitung / Bauabnahme

Die Bauarbeiten selbst werden regelmäßig auf ihre fachgerechte Ausführung hin kontrolliert. So haben Sie die Sicherheit, dass alle Arbeiten wie angeboten ausgeführt werden. Auf etwaige Abweichungen in der Ausführung kann durch die Baubegleitung frühzeitig hingewiesen werden. Nach Fertigstellung einer Leistung oder einer Teilleistung wird die Ausführung durch die Bauabnahme überprüft. Vor Ablauf der Gewährleistung wird die Ausführung nochmals kontrolliert, um etwaige Mängel im Rahmen der Gewährleistungspflicht beheben zu lassen.

Beratung

Eine gute Beratung durch einen Sachverständigen erfolgt objektiv, weisungsfrei sowie gewissenhaft und kann bereits im Vorfeld viel Arger und Streit vermeiden. In einem gut strukturiertem Gespräch nähern wir uns gemeinsam der für Sie optimalen Lösung. Dazu gehört u.a. auch die Energieberatung.

Dabei werden wir uns an eine wirtschaftliche und vor allem technisch für den Handwerker ohne Bedenken ausführbare Variante herantasten. Hier müssen wir sehr viele Faktoren berücksichtigen wie z.B. Mindestwärmeschutz, Luftdichtheit und Winddichtheit bei denen wir vor allem auf die Details großen Wert legen müssen. Empfehlenswert ist es die Beratung mit der Baubegleitung zu kombinieren. Dadurch reduzieren wir die Fehlerquote während der Bauphase ungemein und die Nutzungsdauer sowie Gebrauchstauglichkeit wird zweifellos erhöht.

Dokumentation

Hier erstellt der Sachverständige während der Baubegleitung eine Bildergalerie mit allgemeinen Hinweisen. Diese werden zu verschiedenen Zeiten und von verschiedenen Phasen der Maßnahme erstellt. Es wird eine Bauakte erstellt und alle Ereignisse werden in dieser in Schrift-, und Bildform festgehalten und archiviert.

Analyse / Schadenanalyse

Tritt ein Schaden auf ist die Ursache nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Eine genaue Analyse des Schaden sowie eine Bestandsaufnahme der betroffenen Bauteile ist wichtig, um die Ursache zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen. Nur durch eine systematische Ursachenforschung lassen sich Mängel und Schäden dauerhaft beseitigen. Dazu gehören z.B. Messungen, Überprüfung des Dachaufbaus, Bauteilöffnungen und vieles mehr. Zur dauerhaften Schadenbeseitigung und zum Erhalt des Gebäudes erarbeite ich in Abstimmung mit Ihnen ein Sanierungskonzept. Hierbei müssen unwahrscheinlich viele gebäudetechnische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Energieberatung

Wir werden unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Flanken Ihrer Bausubstanz ein geeignetes Konzept für Sie erörtern. Berechnungen des Wärmedurchgangs und Taupunkt sind von nicht zu vernachlässigender Wichtigkeit. Darauf beruht die nachhaltige Funktionstauglichkeit der Maßnahme.