Baugutachter Grodzki

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FAQ . kleine Begriffserläuterung

Hier möchte ich Ihnen eine kleine Hilfestellung darüber geben, was unter bestimmten Begriffen zu versthen ist. Sollten Sie Fragen haben die hier nicht erklärt werden zögern Sie bitte nicht, mich direkt zu kontaktieren.


Sachverständiger / Gutachter (Allgemein)

„Sachverständiger“ ist der in der Lage, den Nachweis der besonderen Sachkunde zu führen. Ausserdem hat er überdurchschnittliche Fachkenntnisse in dem jeweiligen Handlungsfeld, praktische Erfahrung sowie die Fähigkeit Gutachten zu erstatten und ist unparteiisch, weisungsfrei und unabhängig.

Freier Sachverständiger

Freier Sachverständiger ist eine Einzelperson und befindet sich in der Vorstufe zum personenzertifizierten Sachverständiger DIN EN ISO/IEC 17027. Er ist regelmäßigen Weiterbildungen und Kontrollen verpflichtet.

Personenzertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Personenzertifizierte Sachverständige müssen sich einer anspruchsvollen Prüfung bei einer durch den Deutschen Akkreditierungsrat anerkannten Zertifizierungsstelle (z. B. IQ-Zert, Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung GmbH & Co. KG, Bonn) auf der rechtlichen Grundlage der durch EU-Erlass in Kraft gesetzten DIN EN ISO/IEC 17024 (DIN EN 45 013) erfolgreich unterziehen. Er ist regelmäßigen Weiterbildungen und Kontrollen verpflichtet.

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Architektenkammer) auf den rechtlichen Grundlagen des § 36 GWO für die IHK und Ingenieurkammern bzw. des § 91 HWO für die Handwerkskammern.

staatlich anerkannte Sachverständige

Für Schall-, Wärme-, und Brandschutz, Statik, Erd- und Grundbau aufgrund eines Anerkennungsverfahrens über die Architekten- und Ingenieurkammern.

amtlich anerkannte Sachverständige

Das sind in der Regel bei z.B. TÜV-, DEKRA- oder ähnlichen Organisationen und Vereinen angestellte Gutachter.

Parteigutachten

Ein Parteigutachten dient dazu, dem Auftraggeber einen genaueren Sachvortrag im Verfahren zu ermöglichen und insbesondere, soweit schon vorliegend, eventueller Fehler und Schwächen in Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger aufzudecken und zu rügen.

Gerichtsgutachten

Das Gericht bestellt den Sachverständigen, insofern der Schaden und/oder Mangel in sein Fachgebiet fällt, um eine Streitsache zu klären. Hierbei ist er ausschließlich für das Gericht tätig und nicht für eine Partei. In diesem Fall hat der Sachverständige definitiv nur die Fragen die ihm gestellt werden zu beantworten.

Privatgutachten

Bei einem Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Partei z.B:. dem Bauherr, Handwerker, Architekt usw. beauftragt, zu einer vorher in Schriftform festgelegten Sachlage Stellung zu nehmen. Das Ergebnis des Gutachten kann z.B:. kauf oder verkauf einer Immobilie, aber auch bei eventuell folgenden Streitfällen vorgelegt werden.

Schiedsgutachten

Bei dieser Art Gutachten, wird der Sachverständige schriftlich von mindestens zwei Parteien in einem Streitfall, z.B:. Handwerker oder Bauherr beauftragt, einen Sachverhalt zu klären und einen Vorschlag zu unterbreiten den alle beteiligten bereits im Vorfeld anerkennen. So kann eine aussergerichtliche Vereinbarung getroffen und ein Prozess vermieden werden.

Unterkonstruktion

Sie kann je nach Bauweise aus Holz, Beton Stahlbeton, Porenbeton, Stahltrapezprofilen sowie Holzwerkstoffen bestehen. Für die nachfolgenden Schichten dient sie als tragende Unterlage und muss für die verwendeten Werkstoffe der Dachabdichtung bzw. Dachdeckung geeignet sein.

Abdichtung

Hier verwendet mann bahnenförmige Stoffe aus Bitumen- oder Kunststoffbahnen mit denen meist flach geneigte Dächer, Balkone und Terrassen usw. abgedichtet werden. Abdichtungen aus flüssigen Werkstoffen zählen heutzutage ebenfalls dazu. Abdichtungen müssen wasserdicht sein.

Dachdeckung

Im Bereich Steildach spricht man von Dachdeckung. Diese kann mit Schiefer, Faserzement, Dachziegel oder Dachsteinen, Zink-, Kupfer-, oder Aluminium erfolgen. Dachdeckungen müssen wasserabweisend sein.

Bauwerksabdichtung

Hier spricht man in der Regel von Abdichtungen im erdberührten Bereich.

Taupunkt

Wird die in der Luft mögliche Wasserdampfaufnahme bei einer bestimmten Temperatur überschritten, fällt Tauwassser an. Im ungünstigen Fall ist es in der Konstruktionsebene.

Funktionsschichten

Einzelne Schichten z.B:. im Dachaufbau welche zusammenhängen und die konstruktive und bauphysikalische Basis ergeben.

Beanspruchungen durch Feuchtigkeit

Einwirkungen durch z.B:. Regenbeanspruchung auf flach geneigten Dachflächen,aber auch infolge Feuchtewanderung durch die Bauteile hindurch. Es wird unterschieden zwischen Niederschlag, Baufeuchte und Nutzfeuchte.

Beanspruchungen durch Umwelteinflüsse

Alterung der Bauteile und Bauteilschichten durch z.B:. Immissionen, Schmutzablagerungen etc.

Thermische Beanspruchungen

Ständig wechselnde Temperaturschwankungen beeinträchtigen die Bauteile.

Niederschlag

Dazu zählt: Regen, Schnee, Hagel und Eis. Je nach Lage und Witterungsverhältnissen kann der Niederschlag in Treibregen, Flugschnee, Eis, und Schanzenbildung übergehen.

Baufeuchte

Feuchte die während der Bauphase entsteht und eingebaut wird wie z.B:. Anmachwasser vom Ästrich, Beton, Mörtel und Gips usw. oder während des Rohbau eindringt.

Nutzfeuchte

Bei der Nutzung eines Gebäudes im inneren z.B:. durch duschen, kochen, waschen usw. entsteht Wasserdampf. Wie viel Wasserdampf in der Luft aufgenommen werden kann ist abhängig von dem Lüftungsverhalten und Luftaustausch der Nutzer.

Schimmel

Schimmel ist die, wenn nicht sogar die, unangenehmste Begleiterscheinung im / am Gebäude. Im Gebäudeinneren kann Schimmel unangenehm, sogar gefährlich sein. In der heutigen Zeit hat Schimmel ideale Voraussetzungen um zu gedeihen. Er braucht nur „Zeit, Wasser und Nahrung“. Der „gemeine Hausschwamm“ ist eine der gefährlichsten Schimmelpilz Arten.

Ist-Zustand

Zustand zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme der u.U. vom Soll-Zustand abweicht.

Soll-Zustand

Zustand in dem die verwendeten Werkstoffe, Funktionssichten usw. zu sein haben um die vorgesehene Gebrauchstauglichkeit zu gewähren.